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Pflege nach einem Herzinfarkt in Bünde mit Herz und Sachverstand

In fünf Schritten zum Pflegegrad.

Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden.

Unser Pflegedienst kennt die entscheidenden Faktoren in diesem Prozess und steht Ihnen bei allen Fragen jederzeit zur Seite.

Jetzt Kontakt aufnehmen

1. Erstmalig einen Pflegegrad beantragen

Den Antrag sollten Sie so früh wie möglich stellen, da Ihr Anspruch auf Leistungen bereits ab dem Tag gilt, an dem Sie Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen. Ihre zuständige Pflegekasse ist der Krankenkasse zugeordnet und hat in den meisten Fällen die gleiche Adresse.

Nach der Antragstellung wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sie zu Hause besuchen, um ein Gutachten zu erstellen. Für privat Versicherte übernimmt diese Aufgabe die Firma Medicproof. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad.

2. Antragstellung

Der Antrag kann von Ihnen selbst oder einer bevollmächtigten Person formlos schriftlich per Wurf-Einschreiben oder Fax bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Musterformulierung

Max Mustermann, Musterweg 2, 2222 Musterhausen

An die Musterkasse
Musterstraße
PLZ Musterort

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beauftrage ich ab dem heutigen Tag Leistungen aus der Pflegeversicherung für:

Max Mustermann
Musterstraße
PLZ Musterort
Versichertennummer: XXXX

Ich bitte um Zusendung der benötigten Antragsunterlagen und zügige Bearbeitung meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

3. Antragsformular der Pflegekasse

Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von der Pflegekasse ein Antragsformular oder eine Information darüber, wo Sie dieses online herunterladen können.

Füllen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus. Falls Sie bestimmte Angaben noch nicht machen können, lassen Sie diese zunächst offen.

4. Termin für die Begutachtung durch den MDK vereinbaren

Sobald Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) – bei privat Versicherten die Firma Medicproof – mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die Begutachtung erfolgt entweder bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung, in der Sie leben. Der Gutachter wird Ihnen den Termin schriftlich mitteilen.

Während der Begutachtung sollte die Hauptpflegeperson unbedingt anwesend sein. Sie kann ebenso wie Sie detaillierte Auskunft über Ihre Selbstständigkeit geben. Falls Ihnen ein großes Zeitfenster für den Termin genannt wird, können Sie bei der Pflegekasse um genauere Informationen zur Uhrzeit bitten.

5. Vorbereitung auf die Begutachtung

Bereiten Sie sich auf den Termin vor, indem Sie ein Pflegetagebuch führen. Dokumentieren Sie darin detailliert alle Situationen, in denen Sie Unterstützung benötigen. So erhält der Gutachter einen umfassenden Eindruck Ihres Pflegebedarfs. Falls Sie später Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen möchten, dient das Pflegetagebuch als wertvolle Grundlage.

Zusätzlich sollten Sie frühzeitig alle relevanten Unterlagen zusammenstellen. Dazu zählen ärztliche Diagnosen, schriftliche Anordnungen für Pflegeleistungen sowie Krankenhausberichte.

Ablauf der Begutachtung

Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit im Alltag. Abhängig von der Schwere der Beeinträchtigungen wird der Pflegegrad festgelegt. Es ist wichtig, dass der Gutachter sich genügend Zeit nimmt, alle relevanten Fähigkeiten überprüft und die Ergebnisse präzise dokumentiert. Bestehen Sie darauf, dass er Ihnen am Ende des Termins seine Einschätzung mitteilt.

Prüfung des Bescheids

Einige Tage nach der Begutachtung erhalten Sie von der Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid über die Zuerkennung eines Pflegegrads. Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

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