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Das Wichtigste zum Pflegegrad 4 bei schwersten Beeinträchtigungen

Von finanzieller Unterstützung bis zur Förderung barrierefreier Umbauten.

Der Pflegegrad 4 wird bei schwersten Einschränkungen der Selbstständigkeit bewilligt, unabhängig davon, ob diese körperlicher oder geistiger Natur sind.

Betroffene Personen sind häufig bettlägerig, leiden oft an fortgeschrittener Demenz, haben große Schwierigkeiten, sich verständlich auszudrücken, sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und verfügen nur noch über geringe kognitive Fähigkeiten.

Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), um den individuellen Pflegebedarf festzustellen.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 4

Da die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen stark eingeschränkt ist, stellt die Pflegekasse umfangreiche Leistungen bereit.

  • Bei häuslicher Pflege durch Angehörige wird ein monatliches Pflegegeld von 728 € gezahlt.
  • Entscheiden Sie sich für die Versorgung durch einen Pflegedienst, stehen Ihnen Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 € pro Monat zu.
  • Zusätzlich zum Pflegegeld werden Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege in teilstationären Einrichtungen von 1.612 € monatlich gewährt.
  • Für bis zu vier Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr können Sie einen Zuschuss von 1.774 € erhalten.
  • Falls im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, erhöht sich der Zuschuss für Kurzzeitpflege auf bis zu 3.386 € für maximal acht Wochen.
  • Während der Kurzzeitpflege wird zusätzlich die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes ausgezahlt.
  • Für bis zu vier Wochen Verhinderungspflege im Jahr werden 1.612 € übernommen.
  • Bei einer vollstationären Pflege im Pflegeheim beteiligt sich die Pflegekasse mit 1.755 € pro Monat.
  • Die Pflegehilfsmittelpauschale von maximal 40 € monatlich kann für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen genutzt werden.
  • Zudem gibt es Zuschüsse für technische Hilfsmittel, wie ein Hausnotrufsystem, sowie für medizinische Hilfs- und Pflegemittel, die im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelistet sind.
  • Einmalig bis zu 4.000 € werden für Wohnumfeldverbesserungen, wie den Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, gewährt.
  • Beim Einzug in eine betreute Wohneinrichtung oder Senioren-WG erhalten maximal vier Bewohner einen Gründungszuschuss von jeweils 2.500 €.
  • Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € kann für zusätzliche Leistungen, wie die Seniorenbetreuung, genutzt werden.
  • Kostenlose Pflegeberatungen und Pflegekurse für pflegende Angehörige ergänzen das Angebot.
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