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Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Mit unserem Pflegedienst sind Sie stets bestens informiert.

Pflegegrad 5 umfasst den höchstmöglichen Leistungsumfang der Pflegekasse. Er wird Personen zugesprochen, die in ihrer Selbstständigkeit extrem eingeschränkt sind und einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Dazu zählen Intensivpflegebedürftige, mehrfach erkrankte sowie hochbetagte Menschen und Personen mit Behinderungen, die auf ständige Unterstützung angewiesen sind.

Die Entscheidung über die Einstufung trifft die Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 5

Wurde Ihnen der Pflegegrad 5 zuerkannt, haben Sie Anspruch auf:

  • ein monatliches Pflegegeld von 910 €, sofern die Pflege durch Angehörige zu Hause erfolgt.
  • oder Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 € pro Monat, falls ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt.
  • Für die Kurzzeitpflege stehen Ihnen jährlich 1.774 € für maximal vier Wochen zur Verfügung.
  • Wird im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege genutzt, erhöht sich der Zuschuss für die Kurzzeitpflege auf bis zu 3.386 € im Kalenderjahr.
  • Die Pflegekasse bezuschusst eine Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte für bis zu vier Wochen mit 1.612 € pro Jahr.
  • Wird keine Kurzzeitpflege beansprucht, können bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege mit maximal 2.418 € für Betreutes Wohnen / Service-Wohnen finanziert werden.
  • Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt.
  • Für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim trägt die Pflegekasse monatlich 2.005 €.
  • Bei einer teilstationären Tages- und Nachtpflege in einer entsprechenden Einrichtung werden 1.995 € monatlich übernommen.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5:

  • Die Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 40 € monatlich kann für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Pflegehandschuhe genutzt werden.
  • Für Wohnumfeldverbesserungen, wie den Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, gibt es eine Förderung von bis zu 4.000 € pro Gesamtmaßnahme.
  • Beim Umzug in ein Betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG erhalten bis zu vier Bewohner jeweils maximal 2.500 € als Gründungszuschuss.
  • Für die Nutzung eines Hausnotrufs werden monatlich 25,50 € übernommen.
  • Zusätzlich gibt es eine Förderung von 214 € pro Monat für die Beschäftigung einer Organisationshilfe.
  • Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich kann für zusätzliche Pflege- und Betreuungsmaßnahmen wie die Seniorenbetreuung verwendet werden.
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