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Pflegekosten – was erwartet Sie und Ihre Angehörigen?

Zuschüsse aus der Pflegekasse und Eigenanteil.

Werden Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig, taucht schnell das Thema Pflegekosten auf. Wer muss zahlen und wie viel? Unser Pflegedienst informiert Sie im Folgenden ausführlich.

Allgemeines zu den Pflegekosten

Abhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Pflegekosten, entweder durch monatliche oder einmalige Zahlungen. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Sollte er über nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügen, sind die Kinder und Enkel verpflichtet, einen Teil der Kosten zu übernehmen – vorausgesetzt, ihr Bruttojahreseinkommen beträgt mindestens 100.000 €. Wenn auch die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Pflegekosten zu tragen, kann das Sozialamt unter bestimmten Umständen Unterstützung leisten.

Kosten für die häusliche Pflege

Wenn Sie zu Hause von einem professionellen Pflegedienst versorgt werden, setzen sich die Kosten aus Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und Freizeitaktivitäten zusammen. Die Höhe der Ausgaben richtet sich grundsätzlich nach dem individuellen Pflegeaufwand sowie den vertraglich mit dem Pflegedienst vereinbarten Leistungen.

Diese Pflegekosten fallen an

Die Kosten für die Pflege setzen sich je nach Ausprägung der Pflegebedürftigkeit aus häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege, Kosten für Hilfsmittel und Medikamente, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Krankenhausaufenthalte, Umzug in ein betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG sowie den barrierefreien Wohnraumumbau zusammen.

Kosten für die stationäre Pflege

Bei einem Umzug in ein Pflegeheim fallen jeden Monat Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten an. Die Zuschüsse der Pflegekasse werden je nach Pflegegrad von den Pflegekosten abgezogen. Den verbleibenden Betrag müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen.

Übersicht Kostenübernahme

Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die Grundpflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Sie selbst bezahlen. Eventuelle Zusatzleistungen sind vertraglich festzuhalten.

Leistungen beanspruchen

Damit Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können, ist zuvor ein Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads zu stellen. Nach einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird die zuständige Pflegekasse Ihnen einen Bescheid bezüglich des Pflegegrads schicken. Sind Sie mit der Entscheidung unzufrieden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Fragen? Unser Pflegeteam berät Sie gerne!

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