Pflegegrad 3 – das müssen Sie bei schweren Beeinträchtigungen wissen
Welche Leistungen Ihnen zustehen.
Bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bewilligt die Pflegekasse den Pflegegrad 3. Voraussetzung sind schwere motorische Einschränkungen, beispielsweise nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen.
Im Vergleich zu Pflegegrad 2 sind die Leistungen umfangreicher, da die Einschränkungen schwerwiegender sind. Wie bei allen Pflegegraden erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), um den Pflegebedarf festzustellen.
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 3
Mit dem Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf:
- Monatlich 545 € Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 € monatlich für die Versorgung durch einen Pflegedienst
- 1.298 € pro Monat für die Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung
- Bis zu 1.774 € für maximal vier Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr
- Falls keine Verhinderungspflege genutzt wird, Zuschuss zur Kurzzeitpflege von 3.386 € für bis zu acht Wochen im Jahr
- Falls keine Kurzzeitpflege genutzt wird, Zuschuss für Verhinderungspflege von bis zu 2.418 € jährlich für bis zu sechs Wochen
- Die Pflegekasse zahlt für Verhinderungspflege 1.612 € monatlich
- Eine vollstationäre Pflege wird mit 1.262 € monatlich bezuschusst
- Ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Für Wohnumfeldverbesserungen wie einen Treppenlift oder eine ebenerdige Dusche gibt es einmalig 4.000 €
- Eine Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 40 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und weitere Verbrauchsartikel
- Beim Umzug in eine betreute Wohneinrichtung oder Senioren-WG: bis zu 4.000 € pro Wohngruppe (maximal vier Bewohner), 2.500 € Gründungszuschuss pro Person und monatlich 214 € für eine Organisationskraft
- Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
Widerspruch gegen den Pflegegrad 3 einlegen
Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.
Wie kann Ihnen unser Pflegedienst weiterhelfen?
Unser Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite, um die bestmögliche Pflege und Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen sicherzustellen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu den Leistungen der Pflegegrade, möglichen Anträgen und weiterführenden Hilfen.
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