MDK-Begutachtung – diese Bereiche werden überprüft
6-stufiges Verfahren zur Bestimmung des Pflegegrads.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), während für privat Versicherte die Firma Medicproof zuständig ist. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Versicherte alle ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) V § 275 führt der MDK neben Begutachtungen für die Krankenversicherung und Beratung zur medizinischen Versorgung auch Prüfungen für die Pflegeversicherung durch und gewährleistet die Qualität der Pflege.
Auf Basis dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad.
Ablauf der MDK-Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt entweder bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung, in der Sie leben, und dient als Empfehlung für die Pflegekasse. Die Vorgehensweise des Gutachters ist in den Pflegebegutachtungsrichtlinien festgelegt.
In einem 6-stufigen Verfahren wird Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen überprüft. So gestaltet sich der Ablauf der MDK-Begutachtung:
Der Gutachter untersucht, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht.
Die Untersuchung basiert auf sechs Modulen gemäß den aktuellen Begutachtungsrichtlinien des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II).
Im Anschluss spricht der Gutachter eine Empfehlung für einen Pflegegrad aus.
Daraufhin erläutert der Gutachter mögliche Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation.
Zusätzlich spricht der Gutachter eine Empfehlung zur Art und dem Umfang der erforderlichen Pflegeleistungen aus.
Zum Abschluss erstellt der Gutachter einen individuellen Pflegeplan, der auf die spezifischen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt ist.
Die Bereiche, die in dem Termin untersucht werden, sind:
- Mobilität
- Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Generell gilt:
Je eingeschränkter Sie in Ihrer Selbstständigkeit sind, desto höher wird der Pflegegrad sein. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld des Termins ausführlich über die Pflegebegutachtungsrichtlinien zu informieren, damit Sie wissen, welche Anforderungen für die Erteilung der jeweiligen Pflegegrade erfüllt sein müssen.
Mit unserem Pflegedienst sind Sie immer bestens beraten!