Verhinderungspflege in Bünde durch unser qualifiziertes Team
Egal, ob berufliche oder private Verpflichtungen, Krankheit oder der Wunsch nach einer Auszeit – wenn eine private Pflegeperson ihre Aufgabe für einen bestimmten Zeitraum nicht weiterführen kann, sorgt die Verhinderungspflege durch unseren Pflegedienst dafür, dass die pflegebedürftige Person weiterhin bestens versorgt wird. Vertrauen Sie auf eine durchgehende Hauskrankenpflege.
Definition Verhinderungspflege
Wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause von einem Angehörigen betreut wird, besteht unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Verhinderungspflege, falls der Angehörige vorübergehend ausfällt. Diese Voraussetzungen sind im § 39 des elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgelegt.
Die Verhinderungspflege umfasst folgende Leistungen:
Ein pflegender Angehöriger kann sich während seiner Abwesenheit von einem ambulanten Pflegedienst vertreten lassen. Die Pflegekraft übernimmt in dieser Zeit die Aufgaben der Hauptpflegeperson und sorgt für die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Tagesgestaltung. Wichtig ist, dass die medizinische Behandlungspflege nicht über die Verhinderungspflege abgerechnet werden darf.
Formen der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann entweder stundenweise für weniger als acht Stunden am Tag oder für einen oder mehrere aufeinanderfolgende Tage in Anspruch genommen werden. Es sind bis zu 42 Tage pro Jahr möglich.
Vorteile der Verhinderungspflege
Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, benötigt zwischendurch eine Entlastung. Mit der Verhinderungspflege wird sichergestellt, dass die Pflegeperson Zeit für sich nehmen kann, während die pflegebedürftige Person in der Zwischenzeit optimal betreut wird. Ein weiterer Vorteil: Das jährliche Budget von 1.774 € für die Verhinderungspflege kann um zusätzliche 806 € erhöht werden, wenn die Hälfte des Betrags für die Kurzzeitpflege genutzt wird.
Dauer und Kosten für die Verhinderungspflege
Die Pflegekasse zahlt jährlich bis zu 1.774 € für die Verhinderungspflege. Die Kosten werden für maximal sechs Wochen im Jahr übernommen.
Ab dem 1. Januar 2022 wurde der Leistungsbeitrag für die Kurzzeitpflege um 10 % erhöht.
Unter diesen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Verhinderungspflege
Für die Bewilligung der Verhinderungspflege muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang im eigenen Zuhause von einem eingetragenen Angehörigen versorgt worden sein. Zudem muss die private Pflegeperson Pflegegeld beziehen. Beachten Sie, dass die Bedingungen für nahe und entfernte pflegende Verwandte im Leistungskatalog der Pflegeversicherung geregelt sind. Des Weiteren ist mindestens ein Pflegegrad 2 erforderlich.
Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege
Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr. Dafür muss die pflegebedürftige Person im Vorfeld sechs Wochen zu Hause gepflegt worden sein.
Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?
Übersteigen die Kosten der Verhinderungspflege das monatliche Pflegegeld, unterliegen diese Einnahmen der Steuerpflicht.
Wie hoch sind die Kosten für die Verhinderungspflege?
Die Pflegekasse übernimmt pro Jahr bis zu 1.774 € für die Kosten der Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass diese von professionellen Pflegekräften erbracht wird, die weder mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind noch im selben Haushalt leben.
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
Für die Bewilligung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Zudem muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang von einer privaten Pflegeperson – in der Regel Angehörige – gepflegt worden sein.
Wer darf stundenweise die Verhinderungspflege durchführen?
Die Verhinderungspflege kann entweder durch einen Pflegedienst oder durch Angehörige erfolgen.
Unser Pflegedienst berät Sie gerne ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die Verhinderungspflege ist bei unserem erfahrenen und einfühlsamen Team in **professionellen Händen**. Wir bieten:
- Grundpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Tagesgestaltung