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Pflegegrad 2 bei erheblichen Beeinträchtigungen – die wichtigsten Infos im Überblick

Ihr Pflegedienst informiert.

Die Pflegekasse vergibt Pflegegrad 2, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen und daher in bestimmten Bereichen des Alltags eine Unterstützung erforderlich ist. Häufig bestehen schwere motorische Einschränkungen, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder infolge von Multipler Sklerose.

Ob Pflegegrad 2 bewilligt wird, entscheidet die Pflegekasse auf Basis der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 2

Haben Sie den Pflegegrad 2 erhalten, stehen Ihnen folgende Leistungen zu:

  • Pflegegeld von 316 € monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen von 724 € pro Monat für die Versorgung durch einen Pflegedienst
  • Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege in Höhe von 689 € monatlich für teilstationäre Leistungen
  • Bis zu 1.774 € Zuschuss für Kurzzeit- und Verhinderungspflege für maximal vier Wochen im Jahr
  • Stationäre Versorgung im Pflegeheim mit einer monatlichen Zahlung von 770 €
  • Ein Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Medizinische Hilfsmittel sowie Pflegehilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis
  • Bis zu 40 € monatlich für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Zuschüsse zum Hausnotruf
  • Eine altersgerechte Wohnraumanpassung, z. B. der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, wird mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme gefördert.
  • Bei Einzug in eine betreute Wohngruppe oder Senioren-WG erhalten Sie 2.500 € Gründungszuschuss (bei maximal vier Bewohnern) sowie 214 € monatlich für die Beschäftigung einer Organisationskraft.

Mit Pflegegrad 2 haben Sie zudem Anspruch auf Beratungen, um die aktuelle Pflegesituation zu besprechen und gegebenenfalls zu optimieren. Die Kosten für die regelmäßige, verpflichtende Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse. Darüber hinaus haben pflegende Angehörige das Recht, kostenlose Pflegekurse zu besuchen.

Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen

Sie haben das Recht, gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb von vier Wochen schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf!

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