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Wichtige Informationen zum Thema Pflegegrade

Wichtige Informationen zu den Pflegegraden 1 bis 5.

Wird eine Pflegebedürftigkeit durch eine Erkrankung wie Krebs, Diabetes, Morbus Parkinson, Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht, können Sie möglicherweise einen Pflegegrad beantragen. Bis zum Jahr 2017 wurde dies noch als „Pflegestufen“ bezeichnet.

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So erhalten Sie einen Pflegegrad – Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) führt im Rahmen einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine Untersuchung durch, um festzustellen, ob und in welchem Umfang ein Pflegegrad erforderlich ist. Diese Begutachtung wird auch durchgeführt, wenn eine Hochstufung des Pflegegrads beantragt wird.

Die Vorgehensweise bei der Begutachtung: Der MDK besucht den Antragsteller entweder zu Hause oder in der Einrichtung, in der er lebt. Mit einem Punktesystem wird die aktuelle Pflegesituation, der Gesundheitszustand sowie die Wohn- und Versorgungssituation bewertet. Zudem werden relevante Dokumente wie Arzt- und Krankenhausberichte berücksichtigt.

Ein ausführliches Gespräch zwischen dem Antragsteller und dem Prüfer bildet eine wesentliche Grundlage für die Einschätzung. Im Anschluss erhält der Antragsteller von der Pflegekasse einen Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid. Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Auf Wunsch beraten wir Sie umfassend und unterstützen Sie kompetent bei diesem Schritt.

Bei einer Pflegegradbewilligung erfolgen künftig regelmäßige Beratungsbesuche durch den MDK. Für die Pflegegrade 2 und 3 sind diese einmal jährlich, für die Pflegegrade 4 und 5 einmal pro Quartal vorgesehen.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen

Dies kann zum Beispiel aufgrund von Gelenk- oder Wirbelsäulenerkrankungen der Fall sein. In einigen Bereichen des alltäglichen Lebens ist eine Unterstützung notwendig.

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Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen

Es bestehen schwere motorische Beeinträchtigungen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder infolge von Multipler Sklerose.

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Pflegegrad 3:  Schwere Beeinträchtigungen

Erforderlich sind erhebliche motorische Einschränkungen. Im Vergleich zum Pflegegrad 2 sind die bereitgestellten Leistungen umfassender.

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Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen

Pflegebedürftige sind häufig bettlägerig, befinden sich oft in einem fortgeschrittenen Stadium der Demenz, können sich kaum verständlich äußern, sind erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt und verfügen nur noch über geringe kognitive Fähigkeiten.

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Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit speziellen Anforderungen an die Pflege

Dieser wird an Intensivpflegepatienten, Menschen mit Behinderungen, die kontinuierliche Pflege benötigen, sowie hochbetagte Personen mit mehreren Erkrankungen vergeben.

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Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch alles Wissenswerte zu den Pflegegraden, den Voraussetzungen und der Begutachtung durch den MDK. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch. Alternativ sind wir auch per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichbar.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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